Allergene auf dem Etikett
Hervorhebung in der Zutatenliste, Schlüsselwörter, „enthält“, „kann enthalten“ und eigene Bezeichnungen (Artikel 21 und Anhang II).
Hervorhebung in der Zutatenliste
Die 14 Allergene aus Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 müssen in der Zutatenliste durch einen Schriftsatz hervorgehoben werden, der sie vom übrigen Text abhebt (Artikel 21). Etichettalo hebt das Wort des Allergens im Text der Zutat hervor: „Mehl aus Weizen“. Zu zusammengesetzten Wörtern wie „Weizenmehl“ siehe unten.
Unter Einstellungen › Etiketten wählen Sie:
| Einstellung | Optionen |
|---|---|
| Hervorhebung von Allergenen | Fett, Großbuchstaben oder fette Großbuchstaben |
| Allergen-Granularität | Allgemein („Schalenfrüchte“), vollständig („Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse)“) oder spezifisch („Mandeln, Haselnüsse“) |
Einige Erzeugnisse sind von Anhang II ausgenommen, etwa Glukosesirupe auf Weizenbasis oder Destillate für Spirituosen. Das Programm erkennt sie noch nicht selbst: Geben Sie bei diesen Zutaten das Allergen nicht an, oder legen Sie eine Ausnahme bei den Schlüsselwörtern an.
Wie Allergene erkannt werden
Das Allergen einer Zutat geben Sie auf der Seite der Zutat an. Der Text sagt dem Programm, wo es hervorgehoben wird: Es sucht darin die Schlüsselwörter des Allergens („Weizen“, „Milch“, „Butter“…), als ganze Wörter.
- Enthält der Text kein Schlüsselwort, wird das Allergen in Klammern ergänzt: „Weizenmehl (Weizen)“, und die Vollständigkeit meldet es. In zusammengesetzten deutschen Wörtern passiert das häufig: Ergänzen Sie das Wort als Schlüsselwort oder schreiben Sie den Text der Zutat um.
- Nennt der Text ein Allergen, das die Zutat nicht angibt, bittet die Vollständigkeit um Prüfung.
Unter Einstellungen › Allergene fügen Sie die für Ihre Zutaten typischen Wörter hinzu (Käse- oder Mehlnamen) und die Ausnahmen: Wörter, die ein Allergen aufheben, etwa „Kakaobutter“, die keine Milch ist. Das Feld Ausprobieren zeigt, was in einem Beispieltext erkannt wird.
Enthält
Wenn Sie es unter Einstellungen › Etiketten einschalten, folgt auf die Zutatenliste die Angabe „Enthält:“ mit den vorhandenen Allergenen. Hat ein Produkt keine Zutatenliste, ist die Angabe „Enthält“ der Weg, Allergene anzugeben.
Kann enthalten
Das „kann enthalten“ ist eine freiwillige Angabe zu Kreuzkontaminationen. Es steht getrennt von der Zutatenliste und wiederholt nie ein bereits vorhandenes Allergen. Es fasst die Kontaminationen von Lieferanten, Produktionsstätte und Produkt zusammen (siehe Allergene der Zutat). Der Text davor wird je Sprache festgelegt.
Bezeichnungen der Allergene
Unter Einstellungen › Allergene können Sie die Bezeichnung ändern, die in den Angaben „Enthält“ und „Kann enthalten“, in Katalogen und im technischen Datenblatt gedruckt wird. Sie muss den Stoff aus Anhang II erkennen lassen: zum Beispiel „Nüsse“ für „Schalenfrüchte“. Leer lassen, um die amtliche Bezeichnung zu verwenden.
Lose Ware
Bei lose verkauften Lebensmitteln müssen Allergene schriftlich mitgeteilt werden. Ein Katalog mit der Allergenmatrix, gedruckt oder an der Theke mit QR-Code ausgehängt, erfüllt genau diesen Zweck.